Rechtliches
Barrierefreiheit
Alle sollen Routira nutzen können, auch wer statt einer Maus die Tastatur nutzt, einen Screenreader, eine Vergrößerung oder reduzierte Bewegung. Diese Erklärung gilt für routira.com, app.routira.com und die Routira-Apps für Mac, iPad und iPhone.
Unser Ziel
Wir wollen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA erfüllen, den Standard, auf dem die europäische Norm EN 301 549 aufbaut.
Was wir tun
Wir gestalten und entwickeln Routira so, dass
- Seiten klar gegliedert sind, mit Überschriften, Landmarken und beschrifteten Bedienelementen, die assistive Technologien auslesen können;
- sich alles mit der Tastatur bedienen lässt, mit sichtbarem Fokus;
- Text und Bedienelemente genug Kontrast haben, im hellen wie im dunklen Design;
- Bilder, die Informationen tragen, eine Textalternative haben;
- Animationen die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ respektieren;
- Inhalte bei 200 % Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen nutzbar bleiben.
Stand
Routira wurde noch nicht unabhängig auf Barrierefreiheit geprüft. Deshalb behaupten wir nicht, dass es WCAG 2.2 AA vollständig erfüllt. Vor dem öffentlichen Start planen wir eine unabhängige Prüfung und veröffentlichen das Ergebnis hier.
Bekannte Einschränkungen
- Die App befindet sich in einer privaten Alpha. Noch nicht jede Ansicht ist vollständig mit Screenreadern getestet.
- Manche Interaktionen, etwa das Umsortieren auf Projekt-Boards per Drag-and-drop, sind mit Tastatur oder Screenreader womöglich schwer zu bedienen.
- Routira zeigt E-Mails so, wie sie geschrieben wurden. Barrieren in fremden E-Mails, etwa Bilder ohne Alternativtext oder kontrastarme Gestaltung, können wir nicht beheben.
Betrifft dich eine dieser Einschränkungen, sag uns Bescheid. Wir helfen dir, einen Weg zu finden, der funktioniert, und ziehen die Lösung vor.
Feedback und Kontakt
Findest du eine Barriere auf routira.com oder in Routira oder brauchst du Informationen in einem anderen Format, schreib an hello@routira.com oder ruf an: +49 1523 7777631. Sag uns bitte, wo du die Barriere gefunden hast, und wenn möglich, welches Gerät, welchen Browser und welche assistive Technologie du nutzt. Wir bestätigen deine Nachricht innerhalb von fünf Werktagen und sagen dir, was wir tun.
Rechtlicher Rahmen
Routira wird von einem Einzelunternehmer angeboten, der ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen für Kleinstunternehmen nicht. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig und arbeiten trotzdem auf WCAG 2.2 AA hin.
Über diese Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 auf Grundlage unserer eigenen Einschätzung erstellt. Wir überprüfen sie mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich Routira wesentlich ändert.